
Herr M. aus Berlin bestellte am 12. Juli 2008 bei O2 Germany GmbH einen Mobilfunkvertrag ohne Handy. Die Versandkostenpauschale für die SIM-Karte betrug 3,95 €. Zum Auslieferungsverfahren teile O2 mit:
"Zu Ihrer Sicherheit wird die Bestellung nur an Sie persönlich übergeben. Bei der Lieferung wird daher Ihre Identität anhand Ihres Personalausweises bzw. Ihres Reisepasses in Verbindung mit einem Adressnachweis (z.B. Meldebestätigung oder KFZ-Schein) überprüft. Bitte halten Sie diese Dokumente bei der Zustellung bereit."
O2 hielt es an dieser Stelle noch nicht für nötig mitzuteilen, welcher Paketdienst mit der Zustellung beauftragt wurde. Erst vier Tage später, am 16. Juli 2008 kam eine weitere E-Mail von O2, in der noch einmal auf obiges Verfahren hingewiesen wurde. Noch kein Wort zum Versender. Die E-Mail enthielt dafür einen Verweis auf die Hermes-Sendungsverfolgung und auf ein O2-Kontaktformular.
Herr M. wohnt im Seitenflügel eines Altbaus, konnte aber diesen Umstand bei der Bestellung nicht vermerken. Folgerichtig ging die Sendung am 18. Juli 2008 von Hermes wieder an O2 zurück, wie Herr M. der Sendungsverfolgung entnahm.
Herr M. ließ gleich am 18. Juli 2008 bei O2 (per Kontaktformular) die Lieferanschrift korrigieren, die Sendung ging laut O2 am 21. Juli 2008 wieder auf Tour.
Am selben Tag erhielt Herr M. per Post ein Schreiben von Hermes bezüglich der Sendung und eine (0180-er) Telefonnummer. Herr M. nahm mit Hermes Kontakt auf und erfuhr dort, dass
a) die Sendung wieder unterwegs zu ihm ist.
b) Sendungen von 8.00 bis 19.00 Uhr ausgeliefert würden, das liege aber im Ermessen des Fahrers.
c) Sendungen auch bei der Niederlassung in Mittenwalde (8 km westlich von Königs Wusterhausen, ca. 40 km von Herrn M.s Wohnort entfernt) abgeholt werden könnten.
d) Sendungen dieser Art nicht in den unzähligen Hermes-PaketShops abgegeben werden könnten, O2 wolle das nicht.
Herr M. sicherte zu, ab 16.00 Uhr zu Hause zu sein, um die Sendung in Empfang zu nehmen und sich auszuweisen. Herr M. verfolgte weiterhin den Sendungsstatus, sicherte seine persönliche Anwesenheit am 22., 23. und 24. Juli ab 16.00 Uhr und musste feststellen, dass laut Sendungsstatus das Paket noch immer unterwegs zu ihm sei. Am 25. Juli wiederum war die Sendung schon um 7.58 (also noch vor Zustellbeginn durch den Fahrer als nicht zustellbar gekennzeichnet worden, laut Hermes-Kundendienst sind "falsche Ausweisdaten" der Grund. Am selben Tag, um 8.06 Uhr hatte die Sendung folgende Status
"Wir konnten Sie mehrmals nicht antreffen und haben die Sendung an den Versender zurück geschickt. Wenden Sie sich ggf. an Ihren Versender."
Eine geplante Abholung durch Herrn M. am 26. Juli 2008 in der Mittenwalder Niederlassung war dadurch hinfällig geworden. Herr M. erhielt vom Hermes-Boten nicht einmal eine Benachrichtigung, dass er (der Bote) einen weiteren Zustellversuch unternehme.
Herr M. nahm noch am 26. Juli 2008 mit O2 Kontakt auf (eigenartigerweise hinterlässt O2 Germany GmbH weder auf seinen Webseiten noch in seinen E-Mails eine Telefonnummer) und bot an, die Sendung mit einem anderen Paketdienst zu versenden. O2 antwortete prompt noch am selben Tag und teilte mit:
"Guten Tag Herr M.,vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten und Services.
Unser Logistikpartner Hermes Versand führt in unserem Auftrag ein
sogenanntes Ident-Prüfverfahren bei der Zustellung durch. Dabei werden Ihre
Ausweisdaten mit denen auf dem Vertrag verglichen und müssen identisch
sein. Wird dort eine Abweichung festgestellt, darf Hermes Versand die
Sendung nicht aushändigen. Eine nachträgliche Datenänderung ist nicht
möglich.
Bei dem Vergleich Ihrer Ausweisdaten mit den angebebenen Vertragsdaten
wurde eine Abweichung festgestellt. Die Lieferung wird deshalb an uns
zurückgesandt und storniert.
Ein Versand mit einem anderen Logistikpartner ist leider nicht möglich.
Da wir Sie dennoch gerne als Kunden begrüßen möchten, besuchen Sie einfach
nochmals unsere Homepage oder einen unserer o2 Shops und erteilen Sie uns
einen neuen Auftrag.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Ihr Team von o2 Germany"
Abgesehen davon, dass hier die Beweislast auf den Kunden abgewälzt wird, zeigt sich O2 wenig flexibel.
Fazit: 2 Wochen sind vergangen, Herr M. hatte insgesamt für fast zwei Euro mit Hermes telefoniert und steht am Ende mit leeren Händen da. Da O2 nur mit Hermes versendet, stornierte Herr M. die Bestellung bei O2. O2 Germany GmbH entgeht dadurch ein Kunde, da Herr M. sich nun bei einem anderen Anbieter um einen Vertrag bemühen wird.Hermes ("Weil's gut ankommt.") ist nicht in der Lage, eine einfache Sendung zuzustellen. Zu seinen eigenen PaketShops hat Hermes wohl auch kein Vertrauen, sonst hätte Hermes O2 davon überzeugen können, dass auch Post-Ident-Sendungen dort entgegen genommen werden könnten. Unflexibel zeigt sich Hermes, wenn es um Zeitfenster bei der Zustellung geht. Es ist sogar anzunehmen, dass die telefonische Hotline des Hermes-Kundendienstes die Wünsche ihrer Kunden nicht weiterzugeben vermag. Auch scheint das Kundendienstpersonal wenig geschult zu sein, wenn die Dame am Telefon nicht einmal weiß, wo ihre Niederlassungen liegen.
Mögen die kleinen Paketdienstleister preiswerter sein, aber wenn die Sendungen nicht beim Empfänger ankommen, nutzt kein Preisvorteil etwas. Eine nicht erbrachte Leistung kann auch nicht bezahlt werden.
Hermes stellt sich als Testsieger hin, da fragt man sich doch, wie dieser Test damals abgelaufen sein soll? Nach oben beschriebener Aktion hat sich Hermes ein Armutszeugnis ausgestellt und ist daher nicht empfehlenswert. Mehr noch, man muss davor warnen, Sendungen bei Hermes aufzugeben, da nicht sicher ist, ob sie jemals ankommen.
-kw, auf eine Anregung von Herrn M. aus Berlin
(Bildquelle: Hermes, Bildbearbeitung -kw)
Nachtrag vom 1.8.2008:
Die Hermes Logistik Gruppe hat durch ihren Unternehmenssprecher Stellung dazu genommen:
Der Vorgang des Kunden M. lag uns bis dato nicht als Kundenreklamation vor. Die dazu jetzt recherchierten Daten lassen ohne weitere Informationen auch keinen eindeutigen Schluss zu. Möglich ist beispielsweise, dass eine in den Datensätzen vermerkte Adressänderung - Seitenflügel" - falsch ist oder aber vom Zusteller nicht korrekt erkannt wurde. Gerne kann sich Herr M. per eMail an info@hlg.de - ggf. mit dem Stichwort "Sprachrohr" - oder telefonisch unter der Rufnummer 040-53759341 an unseren Kundenservice wenden. Die Kollegen dort können den Vorgang ggf. neu anstoßen oder alternative Möglichkeiten prüfen, um Herrn M. zu helfen.
Beste Grüße
Martin Frommhold
Unternehmenssprecher